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Alt 06-07-2009, 15:33   #1 (Permalink)
Flirt-Cash
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Auslandsgesellschaft / GF im Ausland aber Inhaber in Deutschland

Hallo.

Kann mir jemand sagen wie das mit dem Jugendschutz ist wenn der Seitenbereiber eine Ausländische GmbH ist, der Geschäftsführer ebenfalls im Ausland sitzt, aber der Hauptgesellschafter in Deutschland sitzt.

Ist relevant wo der Inhaber sitzt? Oder reicht der GF im Ausland?

Grüße

/Peter
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