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Alt 02-10-2009, 15:09   #7 (Permalink)
schluff81
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Das ist eine schöne klare Aussage, danke schön!

Also stimmt meine Annahme, dass Content-Lieferungen ins Ausland an Betreiber von Porno-Webseiten grundsätzlich legal sind und das Jugendschutzrecht in Deutschland nicht tangieren?
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