Thema
:
AVS mal anders
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29-11-2009, 20:14
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mario_1789
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Was eigentlich sagen will ist: Wenn ein Handyverkäufer die ID checken kann (muss), dann kann (muss) das auch ein Webmaster basierend auf derselben Gesetzesgrundlage, die auch die Impressumspflicht vorgibt.
mario_1789
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