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Dieses ist die Diskussion zum Thema AVS United Kingdom - Zweitwohnsitz ? auf dem AVS / KJM Diskussionen Forum, in der Kategorie offener Bereich; Richtig, absolute Sicherheit in diesem Bereich gibt es derzeit in Europa sicher nicht, es sei denn, man wohnt nicht in ...
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#16 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 437
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Richtig, absolute Sicherheit in diesem Bereich gibt es derzeit in Europa sicher nicht, es sei denn, man wohnt nicht in Deutschland und bietet seine Inhalte nur den eigenen Landsleuten an. Sobald es länderübergreifend wird, wird es kompliziert.
Allerdings muß man meiner Meinung nach auch hier die Kirche im Dorf lassen. Solange es sich nicht um Kapitalverbrechen wie Kipo oder echte Vergewaltigung auf Fotos oder in Videos handelt, wird ein liberal eingestellter Staat wie die Niederlande wohl eher keine Amtshilfe leisten. Zudem gibt es in den Niederlanden keine Impressumspflicht. Wenn eine Domain mit Whoisprotection gesichert ist, müssen die deutschen Behörden erst mal den Betreiber ausfindig machen - was ihnen vermutlich nicht gelingen wird, wenn der Provider seinen Sitz weit jenseits der deutschen Grenzen hat. Sie könnten dann natürlich den Provider anschreiben, aber den wird das vermutlich nicht weiter interessieren - wenn es ein erfahrener Provider in diesem Bereich ist. Dann müssen sie ein Amtshilfegesuch an die für den Provider zuständigen Landesbehörden stellen. Die entscheiden dann, ob sie dem Provider auf die Füße treten. Tun sie es nicht, sieht es für die deutschen Behörden schlecht aus. |
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#17 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 82
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jap und genau deshalb braucht deutschland so dringend die KIPO sperre! damit die ilegalen inhalte auf den vielen ausländischen webseiten nicht den unmündigen deutschen gezeigt werden können.
die sperre wird nicht benötigt für kipo! dafür gibt es genug mittel diese zu unterbinden. nur die vielen kleinen sachen welche in den anderen ländern wie der schweiz oder holland erlaubt sind für die braucht man ein stop schild weil sonnst die vielen unmündigen deutschen bürger etwas sehen könnten was sie nicht sehen dürfen aus sich des deutshcen staates. also eigentlich ja von euch selber, ist schon eine verzwickte situation. vor allem den leuten klar zu machen das es gegen kipo genug mittel gibt um diese umgehend und sofort zu entfernen ohne zensur. nur man will die zensur ja gar nicht für kipo! man sagt es nur, weil viele deutsche glauben das dies für einen guten zweck ist. ist es aber nicht! es ist ein voegeschobener zweck! würde man sagen eine sperre für illegale webseiten würden alle merken und begreifen das es sich um zensur handelt. nur gegen KIPO wer kann da etwas dagegen haben? später kann man dieses gesetz dann locker auf Illegale inhalte ausweiten man muss es ja dann nicht mehr begründen und muss nicht illegale inhalte definieren. also du kannst dich hin verziehen wo du willst, du kannst die nationalität haben die du willst, aber die deutsche JUSCHU Sperre wird dich auch dort einhohlen. Dann wird deine seite einfach geblockt wenn ein deutscher sie ansehen will. und glaub mir so wie frau von der leyen dieses KIPOgesetz durch würgen will, steckt da wesentlich mehr dahinter als gesagt wird. |
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#18 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 437
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Na ja, der Jugendschutz holt mich dann nicht ein - er sperrt mich eher aus. Bei ersterem hätte ich mit Sanktionen zu rechnen, bei zweiterem bin ich einfach nicht mehr erwünscht. Daß beides unterm Strich Umsatzverlust bedeutet, steht außer Frage.
Allerdings bin ich mal sehr gespannt, wie sie alle Pornoseiten in deutscher Sprache sperren wollen. Zudem hat jeder AWM und jeder Betreiber die Möglichkeit, sein Angebot unter einer neuen Domain zu hosten. Dann fängt das Spiel von vorne an ... |
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#19 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 8
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Hallo ich möchte ab okt in london studieren - mein ständiger wohnsitz (wegen bafög) in deutschland , aber mein wohnsitz ist in London- hier werden auch die geschäftlichen entscheidungen getroffen...wie sieht es nun aus ? mfg
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#20 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 437
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Schau mal, die Sache ist im Grunde ganz einfach: Solange Du Dich (auch) an deutsche User richtest, gilt deutsches Jugendschutzrecht für Dein Angebot. Richtest Du Dich nicht an deutsche User, hast eine Limited in London und gibst auch nur deren Adresse im Impressum an (sofern Du überhaupt ein Impressum dann einrichtest), werden die deutschen Jugendschutzbehörden sich wohl nicht für Dein Angebot interessieren. Allerdings darfst Du dann auch keine .de-Domain nutzen. Wenn Du aber deutsche User ansprichst und hier einen Wohnsitz hast, aber im etwaigen Impressum nur die Limited in London (also, keine deutsche Zweigniederlassung) als Betreiber angibst, kann (!!!) es sein, daß die deutschen Behörden Deinen Wohnsitz hier entdecken und Dich drankriegen.
An Deiner Stelle würde ich ganz einfach folgendes machen: Limited in London mit Geschäftsadresse dort, .com- oder .net-Domains mit Whoisprotection und (sofern nach englischem Recht nicht verlangt) kein Impressum. Dann bist Du weitestgehend abgesichert. Allerdings kann es dann steuerlich eventuell heikel oder kompliziert werden, aber dafür mußt Du Dich an einen Steuerberater wenden. Geändert von Hannibal- (28-05-2009 um 20:35 Uhr). Grund: Was vergessen ... |
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