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AVS United Kingdom - Zweitwohnsitz ?

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Alt 25-05-2009, 18:17   #1 (Permalink)
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AVS United Kingdom - Zweitwohnsitz ?

Hallo, ich habe meinen Hauptwohnsitz in der BRD . Es ist ja allen bekannt das eine einfache Altersabfrage vor pornografischen Inhalten in Deustchland nicht ausreicht. Ich habe auch nóch einen Wohnsitz in GB bzw. UK genauer gesagt in der Nähe von London. Ich will eine Seite mit pornografischen Inhalten starten reicht eine einfach Altersabfrage...bzw welches Recht ist anzuwenden das deutsche oder das englische ?
x4porn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 18:31   #2 (Permalink)
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Das deutsche.
Hannibal- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 18:55   #3 (Permalink)
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Ich möchte ja eine Firma in UK gründen für diese Sete , Firmensitz ist somit mein Zweitwohnsitz . Also müsste docvh englisches Recht angewendet werden oder ?
x4porn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 19:02   #4 (Permalink)
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Nein, deutsches.
Hannibal- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 19:08   #5 (Permalink)
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und wieso?
x4porn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 19:14   #6 (Permalink)
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Suchefunktion nutzen.

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Alt 25-05-2009, 19:39   #7 (Permalink)
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hallo ist englisches Recht nur dann anwendbar wenn mein Hauptwohnsitz in London bzw Uk wäre , oder? mfg
x4porn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 19:54   #8 (Permalink)
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Das englische Recht gilt dann für den Betreiber Deines Angebots (in Deinem Fall dann vermutlich eine englische Limited), wenn der Sitz des Unterhmens in UK ist und auch dort ALLE operativen Entscheidungen getroffen werden.

ABER - und das steht auch in dem Thread, dessen Link ich Dir geschickt habe - sobald Du Dich an deutsche User wendest, gilt für Dich wieder deutsches Recht. Das kann dadurch geschehen, daß Du z.B. eine .de-Domain benutzt oder Dein Angebot Zahlungsweisen für deutsche User beinhaltet. Dann mußt Du Dich dem deutschen Jugendschutzrecht beugen - offiziell.

Wenn im Impressum eine englische Limited steht, können die deutschen Behörden zwar nur ein Amtshilfegesuch an die britischen Behörden stellen, aber wenn Du hier einen Zweitwohnsitz hast, könnte es unter Umständen passieren, daß die deutschen Behörden das rausfinden und Dich dort erwischen.
Hannibal- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 19:57   #9 (Permalink)
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wenn man deutsche user sogesagt "sperrt" ...wäre man somit auf der sicheren Seite ?
x4porn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 20:01   #10 (Permalink)
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Wenn Du keine .de-Domain betreibst und keine Zahlungsmöglichkeit für Deutsche anbietest, kann Dir meines Erachtens niemand vorwerfen, gegen das deutsche Jugendschutzrecht zu verstoßen. Immerhin gibt es auch noch andere deutschsprachige Länder. Dann können sie Dein Angebot höchstens auf die zukünftige Sperrliste setzen, so daß deutsche User sie gar nicht mehr aufrufen können (sollen) und dadurch vor Deinem Schweinkram geschützt sind (glauben die).
Hannibal- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 23:00   #11 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von x4porn Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe meinen Hauptwohnsitz in der BRD .
Da du den Hauptwohnsitz hier hast, das .de Recht.
Adultblogspider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 23:07   #12 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Adultblogspider Beitrag anzeigen
Da du den Hauptwohnsitz hier hast, das .de Recht.
Auch wenn er den Hauptwohnsitz in UK hat aber deutscher ist kann ihn die Keule des Staates noch treffen also am besten schwarz ärgern und mugu werden
Gnom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2009, 23:13   #13 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Gnom Beitrag anzeigen
Auch wenn er den Hauptwohnsitz in UK hat aber deutscher ist kann ihn die Keule des Staates noch treffen also am besten schwarz ärgern und mugu werden
Wieso soll ihn die Keule des eigenen Staates außerhalb Deutschlands nur aufgrund seiner Staatsbürgerschaft treffen? Ich glaube, diesen Mythos hatten wir in einem anderen Thread schon mal. Wenn ich offiziell nach England emigriere und in meinem Heimatland keinen Wohnsitz mehr unterhalte, dann habe ich mich an die englischen Vorschriften zu halten und nicht an die deutschen. Ich für meinen Teil bin Österreicher mit alleinigem Hauptwohnsitz in Deutschland. Muß ich mich deshalb an österreichische Jugendschutz- oder sonstige Vorschriften halten? Nein. Das wäre ja noch schöner ... Außerdem würde das im Umkehrschluß bedeuten, daß ich mich an deutsches Jugendschutzrecht trotz meines Hauptwohnsitzes in Deutschland nicht halten müßte, weil für mich als Österreicher nur österreichisches Recht gilt.

Sorry, aber welches nationale Recht auf ihn angewandt wird, hat mit seiner Staatsbürgerschaft absolut gar nichts zu tun. Setz dem armen Kerl keine merkwürdigen Flausen in den Kopf.
Hannibal- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-05-2009, 08:46   #14 (Permalink)
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Den deutschen "Jugendschützern" wäre das, was Gnom geschrieben hat, schon zum zutrauen.

In der Praxis würde das wohl eher so aussehen, das es so aussehen würde, das nichts passiert, wen er mehr als 180 Tage weg ist aus .de.

Wie das in der Praxis ist, kann hier nur ein Anwalt genau schreiben.

Adultblogspider
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Alt 26-05-2009, 09:26   #15 (Permalink)
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keine generelle Lösung

Es kommt immer auf den Einzelfall an.
So gibt es einige Dinge die EU-weit gelten und ausgeliefert wird, ich glaube bei mittelschweren Fällen ab x Jahren zu erwartender Strafe und noch Abkommen mit anderen Staaten wie zum Beispiel auch Thailand (sexueller Missbrauch von Kindern).
EU weit auf jeden Fall bei Kinder- und Tierpornografie.
Es kann auch durchaus in Abwesenheit verurteilt werden und man wundert sich dann evtl. bei der Einreise.
Bin allerdings kein Experte, auf jeden Fall ist der sicherste Weg auszuwandern, ansonsten seine Domains und E-Mails "blickdicht" machen, keine de Domains und keine Biller aus Deutschland.
Was sich aus meiner Sicht sicher auch bald leichter aushebeln lässt sobald man auch für den "Anschein" bestraft werden kann und der Gesetzgeber Deine "Unschuld" beweisen will indem er Nachweise über die Volljährigkeit der Darsteller haben will.
Wenn diese politisch "eierlegende Wollmilchsau" Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erstmal greift, tun sich da sicher noch andere Argumente für die internationale Herausgabe von Daten auf.

Wer auf Nummer sicher gehen will, wandert aus.
Wer in D bleiben will, checkt seinen Wortschatz, streicht Dinge wie b*msen und f**ken aus seinem Werbe-Vokabular und lässt die Zensurindustrie blühen, eine andere Chance gibt es, aus meiner Sicht, nicht.
camgefluester ist offline   Mit Zitat antworten
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