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AVS in der Schweiz obligatorisch?

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Alt 03-07-2009, 11:36   #1 (Permalink)
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AVS in der Schweiz obligatorisch?

Heute Nacht wurde ich etwas überrascht, ich hatte plötzlich eine Mail von einem Banner Tausch Anbieter. Die Nachricht allerdings überraschte mich etwas da dieser nicht aus Deutschland sondern aus der Schweiz stammt.

Folgende Nachricht habe ich bekommen;
Zitat:
Dein Account mit der Id 77 auf XXXXXXXX - der schweizer Bordell- und Sexführer wurde vom Admin gelöscht
http://www.XXXXXXXXX
Grund
musste gelöscht werden, weil unzensiertes bildmaterial auf der homepage ersichtlich ist, welches nach schweizer gesetz verboten ist und darf nur in gesperrten bereichn (logins) ersichtlich sein mit korrekter ausweislicher altersprüfung

Nicht nur, dass ich nichts davon weiss, dass es in der Schweiz ein Gesetz gibt das Webmaster verpflichtet Links zu Webseiten zu löschen, welche nicht geschützte Inhalte anbieten, sondern, dass meine Webseite als solches schon unzensiertes Bildmaterial beinhaltet.

Wer etwas weiss, entsprechende Urteile usw. soll die doch bitte hier Posten. Ich habe bisher nichts entsprechendes gefunden.

wer sich meine Seite ansehen möchte bitte PN dann schick ich den Link.

gruss
shooter
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren sie mich nicht mit Tatsachen.

Jeder Mensch hat das Recht dumm zu sein.
Manche Menschen missbrauchen dieses Recht leider ständig.
shooter10 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-07-2009, 12:28   #2 (Permalink)
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es ist in der schweiz genauso verboten wie in de.

pornografie darf kindern und jugendlichen nicht zugaenglich gemacht werden.

nur giebt es in der schweiz nicht diese abmahner, und gesetze wie f2f.

ein einfacher ausweischeck, oder ne bezahlung mit kk reicht voellig aus, das es bis heute keiner angezweifelt hat.
@ndy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-07-2009, 13:22   #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von shooter10 Beitrag anzeigen
Wer etwas weiss, entsprechende Urteile usw. soll die doch bitte hier Posten. Ich habe bisher nichts entsprechendes gefunden.
Wieso fragst Du nicht mal thommy? Der wohnt doch in der Schweiz bzw. hat dort seinen Firmensitz und betreibt auch HC-Angebote. Der muß es eigentlich sehr detailliert wissen, was geht und was nicht.
Hannibal- ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03-07-2009, 14:08   #4 (Permalink)
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Gesetzes Auszug

Da die Grundlage das Gesetz der Schweiz ist, hier mal ein Auszug.

Zitat:
Art. 197
4. Pornografie
1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1 öffentlich ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet, wird mit Busse bestraft.
Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen Räumen im Voraus auf deren pornografischen Charakter hinweist, bleibt straflos.
3. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Gegenstände werden eingezogen.
3bis.13 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,14 wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.
Die Gegenstände werden eingezogen.
4. Handelt der Täter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.
5. Gegenstände oder Vorführungen im Sinne der Ziffern 1-3 sind nicht pornografisch, wenn sie einen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben.
Wer es Weiter Interessiert hier der restliche Teil

Also ich werde euch das mal erklären, ich habe eine Werbe Webseite, zugegeben die ist nicht sonderlich gut und auch nicht effektiv, geschweige den das die ein gescheites SEO haben würde.
Aber meine Seite hat noch etwas nicht, Pornografisches Material! Ich habe zwar einen entsprechenden Hinweis auf der Start Seite, aber keinen entsprechenden Inhalt. Alle verwendeten Fotos sind nicht Geschlechts spezifisch und dienen rein ästetischen Aspekten.
Was sich auf den gelinkten Seiten befindet ist wiederum Sache des entsprechenden Betreibers für deren Schutz der Betreffende verantwortlich ist. ausnahmen bilden Kipo und TierSex, zu derartig gearteten Seiten verlinke ich mit Sicherheit nicht.


wie gesagt wen es interessiert, kann meine URL per PM verlangen nach ZGB 197 Abs.2

gruss
shooter
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shooter10 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-07-2009, 14:10   #5 (Permalink)
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Und ich sag noch mal: Frag thommy, der kennt sich mit Porno und Schweiz aus.
Hannibal- ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03-07-2009, 14:24   #6 (Permalink)
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Beiträge: 211
Andy hat mit seiner Aussage abolut Recht, dieser Mann kommt auch aus .ch ....

In .at sind die Gesetze auch nicht viel anders, wie in vielen Ländern, blos da juckt es keinen.

Adultblogspider
Adultblogspider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-07-2009, 16:19   #7 (Permalink)
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Ort: old Germany
Beiträge: 98
Betreiber fragen

Warum fragst Du nicht den Betreiber der Liste?
Der wird schon wissen warum er die Seite löscht, bzw. gerade einen Eintrag wie Deine Seite nicht haben möchte.

Ansonsten ist es in DE AT und CH so ziemlich gleich, nur das in D halt wieder alle besonders schlau und gründlich sind, bzw. denken Jugendschutz ist ein gutes Tool in der Porno-Wertschöpfungskette.
Ungeschützte Hardcoreseiten sind sowieso unnütz wie ein Kropf und produzieren obendrein noch Ärger den man sich eigentlich sparen kann.
camgefluester ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-07-2009, 20:34   #8 (Permalink)
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Beiträge: 21
Kann ich mir nicht vorstellen, etliche Webseiten darunter pornonews.ch (mit sauberen schweizer impressum) haben fsk18.

Kaviar / Natursekt sind aber auch hinterm Alterscheck in der Schweiz verboten.
__________________
Von meiner Steuerersparnis gehe ich ganz viel ficken.

Ich habe gar kein Auto, aber ganz viel Pagerank.
VirusXP2017 ist offline   Mit Zitat antworten
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