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Auslandsgesellschaft / GF im Ausland aber Inhaber in Deutschland

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Alt 06-07-2009, 16:33   #1 (Permalink)
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Auslandsgesellschaft / GF im Ausland aber Inhaber in Deutschland

Hallo.

Kann mir jemand sagen wie das mit dem Jugendschutz ist wenn der Seitenbereiber eine Ausländische GmbH ist, der Geschäftsführer ebenfalls im Ausland sitzt, aber der Hauptgesellschafter in Deutschland sitzt.

Ist relevant wo der Inhaber sitzt? Oder reicht der GF im Ausland?

Grüße

/Peter
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Alt 06-07-2009, 16:35   #2 (Permalink)
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Wie wäre es mal mit der Suche-Funktion? Irgendwie werden hier tausendmal dieselben Fragen gestellt ...

http://www.jaginforum.de/avs-kjm-dis...twohnsitz.html (AVS United Kingdom - Zweitwohnsitz ?)
Hannibal- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-07-2009, 16:41   #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Flirt-Cash Beitrag anzeigen
Hallo.

Kann mir jemand sagen wie das mit dem Jugendschutz ist wenn der Seitenbereiber eine Ausländische GmbH ist, der Geschäftsführer ebenfalls im Ausland sitzt, aber der Hauptgesellschafter in Deutschland sitzt.

Ist relevant wo der Inhaber sitzt? Oder reicht der GF im Ausland?

Grüße

/Peter
Kleine Ergänzung im Detail: Meiner Meinung nach kannst Du als Gesellschafter durchaus haftbar gemacht werden, wenn der GF mit Deinem Wissen gegen Gesetze verstößt und Du nichts dagegen unternimmst - zumindest wird man vermutlich versuchen, Dich dafür haftbar zu machen. Unter welchen Umständen Du mit heiler Haut davon kommst und unter welchen nicht, das kann ich Dir nicht beantworten, dafür müßtest Du einem Anwalt eine noch detailliertere Frage stellen.

Fakt ist: Solange Dein Arsch hier in Deutschland sitzt, bist Du niemals sicher.
Hannibal- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-07-2009, 17:14   #4 (Permalink)
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Hi.

Die meisten Thread hier im Forum bezeihen sich auf das Konstrukt das GF = Inhaber ist. Oder wenn der GF im Ausland ist. Wie es aber aussieht wenn der Inhaber in Deutschland sitzt, kann man nicht rauslesen.

Nun gut, aber sicherer ist es also wenn GF _UND_ Inhaber im Ausland sind.

Übrigens, Gesellschaft und GF im Ausland, und handeln nach den dortigen Gesetzen. Dann kann ich bezugnehmend auf deinen letzten Post nicht sehen welches Gesetz da gebrochen wird.

Jedenfalls schonmal Danke für die Einschätzung.

Grüße

/Peter

PS: Mein Arsch sitzt schon lange nicht mehr in DE Um mich geht's auch garnicht.
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Alt 06-07-2009, 17:22   #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Flirt-Cash Beitrag anzeigen
Übrigens, Gesellschaft und GF im Ausland, und handeln nach den dortigen Gesetzen. Dann kann ich bezugnehmend auf deinen letzten Post nicht sehen welches Gesetz da gebrochen wird.
Wenn Du eine .de-Domain betreibst oder Dich ganz klar an Deutsche als Zielgruppe richtest, gilt das deutsche Jugendschutzrecht. Wenn Du dann als Inhaber in Deutschland wohnst und wußtest, daß Dein GF sich daran nicht hält, dann kann es meines Erachtens eben Ärger geben.
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Alt 06-07-2009, 20:03   #6 (Permalink)
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Ich sehe das Risiko als relativ gering an. Eine GmbH oder eine LTD ist eine juristische Person und verantwortlich für deren Handeln ist und bleibt der Geschäftsführer.

Wenn eine AG gegen Gesetze verstößt, machen sich die Aktionäre ja auch nicht strafbar.
pixel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07-07-2009, 00:42   #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Hannibal- Beitrag anzeigen
Wenn Du eine .de-Domain betreibst oder Dich ganz klar an Deutsche als Zielgruppe richtest, gilt das deutsche Jugendschutzrecht. Wenn Du dann als Inhaber in Deutschland wohnst und wußtest, daß Dein GF sich daran nicht hält, dann kann es meines Erachtens eben Ärger geben.
Hi.

Das mit der Zielgruppe ist so ne Wachsweiche Geschichte. DE-Domain ist's nicht. Aber Thema Zahlungssysteme (das wurde in einem anderen Thread genannt). Wenn ich da mal drüber gehe was ich selbst an Optionen nutze. Dann fällt mir Lastschrift auf. Ein Zahlungssystem das meines erachtens nach nur in Deutschland funktioniert. Wenn ich als LS akzeptiere bedeutet das ich richte mich an Deutsche? Oder nur wenn ich keine anderen für andere Länder anbiete?

Ich meine, man kann sich EXKLUSIV an deutsche richten, oder eben AUCH an deutsche. Wenn ich NUR LS anbiete wäre das Exklusiv, wenn ich auch z.B: KK anzeptiere ja ein AUCH.

Was meint Ihr? Reicht der JuSchu-Bande ein "auch"?

Übrigens, habe letztens für jemanden mal von hier aus geschaut was nötig ist um JuSchu-Konform eine Seite zu betreiben. Ich habe ihm dann mit den Worten "wirtschaftlicher Selbstmord" eben zu einem Auslands-Konstrukt geraten. Ich möchte nicht wissen was da für Steuern für Deutschland jeden Monat flöten gehen wegen der JuSchu-Bande.

/Peter
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Alt 07-07-2009, 00:44   #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von pixel Beitrag anzeigen
Ich sehe das Risiko als relativ gering an. Eine GmbH oder eine LTD ist eine juristische Person und verantwortlich für deren Handeln ist und bleibt der Geschäftsführer.

Wenn eine AG gegen Gesetze verstößt, machen sich die Aktionäre ja auch nicht strafbar.
Nunja, der GF ist eigentlich ja nur ein angestellter welcher von den Firmeneigentümern angestellt wird. Handelt der GF nicht so wie die Eigentümer möchten, gibts einen neuen GF. Des weiteren kann man dem GF beliebig die Rechte einschränken.

Also in so fern. Könnt ich schon verstehen wenn die Eigentümer auch bei diesen Überlegungen relevant sind. Jedenfalls dann wenn im Gesellschaftsvertrag ersichtlich ist das er NICHT die Hose an hat.

/Peter
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Alt 07-07-2009, 09:04   #9 (Permalink)
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Also meines Erachtens reicht der KJM und js.net ein "auch" sicher nicht. Sobald deutsche User angesprochen werden, würden die Dich am liebsten hinter Gitter stecken wegen Verbreitung von Unzucht. Ich denke nicht, daß man mit denen in diesem Punkt verhandeln kann ...

Was den AG-Vergleich betrifft, sehe ich schon einen deutlichen Unterschied, ob eine AG zig Aktionäre hat, die nicht ins tägliche Geschäft eingebunden sind, oder ob eine GmbH oder Ltd. EINEN Gesellschafter hat, bei welchem davon auszugehen ist, daß er sich sehr wohl regelmäßig über die laufenden Geschäfte informiert. Ist dann meiner Meinung nach ein wenig wie der Aufsichtsrat einer AG - und der kann sehr wohl haftbar gemacht werden.

Letzten Endes ist es aber immer eine Sache des Nachweises. Natürlich müssen die Behörden den Beweis erbringen, daß der Inhaber die Geschäftsentscheidungen des Geschäftsführers geduldet hat. Wenn dem GF im Vertrag jedoch tatsächlich gewisse Einschränkungen auferlegt werden, dürfte dieser Nachweis leichter zu führen sein, wie Flirt-Cash schon sagte.
Hannibal- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07-07-2009, 11:39   #10 (Permalink)
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Hallo,

ich würde dir empfehlen, diese Angelegenheit mit deinem Anwalt genau zu klären.

Wir als Partnerprogramm dürfen keine Rechtsberatung machen, aber laut unseren Erfahrungen ist der Gesellschafter nicht haftbar.

Lg, Regina

Geändert von Partnercash (07-07-2009 um 11:40 Uhr). Grund: Aktualisierung
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Alt 08-07-2009, 18:20   #11 (Permalink)
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Beiträge: 21
Gibt´s da überhaupt schon ein Urteil zu, bisher ist es noch "offen" oder täusche ich mich?

Ansonsten: Gesellschaft mit Treuhandservice gründen und Ruhe im Karton.
__________________
Von meiner Steuerersparnis gehe ich ganz viel ficken.

Ich habe gar kein Auto, aber ganz viel Pagerank.
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Alt 14-07-2009, 11:29   #12 (Permalink)
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Oft kommt es anders als man denkt .....

Zitat:
Zitat von Hannibal- Beitrag anzeigen
Also meines Erachtens reicht der KJM und js.net ein "auch" sicher nicht. Sobald deutsche User angesprochen werden, würden die Dich am liebsten hinter Gitter stecken wegen Verbreitung von Unzucht. Ich denke nicht, daß man mit denen in diesem Punkt verhandeln kann ...

Was den AG-Vergleich betrifft, sehe ich schon einen deutlichen Unterschied, ob eine AG zig Aktionäre hat, die nicht ins tägliche Geschäft eingebunden sind, oder ob eine GmbH oder Ltd. EINEN Gesellschafter hat, bei welchem davon auszugehen ist, daß er sich sehr wohl regelmäßig über die laufenden Geschäfte informiert. Ist dann meiner Meinung nach ein wenig wie der Aufsichtsrat einer AG - und der kann sehr wohl haftbar gemacht werden.

Letzten Endes ist es aber immer eine Sache des Nachweises. Natürlich müssen die Behörden den Beweis erbringen, daß der Inhaber die Geschäftsentscheidungen des Geschäftsführers geduldet hat. Wenn dem GF im Vertrag jedoch tatsächlich gewisse Einschränkungen auferlegt werden, dürfte dieser Nachweis leichter zu führen sein, wie Flirt-Cash schon sagte.
Leute, Vorsicht !!!!!

vor dem Trugschluss das man vor deutschen Gerichten in Fällen die den Jugendschutz oder noch Schlimmer den Verdacht Kindergeschichten erwarten könnte das die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft liegt. Ich habe in ähnlich gelagerten Fällen miterleben dürfen das die Staatsanwaltschaft mit haarsträubenden Konstruktionen die Galaxien weit von der Wahrheit und Realität lagen vor Gericht zogen und sogar auf diese Phantasien "drakonisch" Strafen forderten.

In den letzten zehn Jahren hat sich nach meinen Beobachtungen auf Grund der Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch die Medien vor deutschen Gerichten in solchen genannten Fällen die Meinung durchgesetzt, das es besser ist einen Unschuldigen zu hängen als einen möglichen Schuldigen freizusprechen.

Daher kann ich nur dringend empfehlen zu versuchen möglichst viel Distanz zwischen dem Deutschen Gesetz und der betreffenden Person einzuhalten. Denn der Ermittlungseifer eins jungen Staatsanwalts kann schon sehr an die Hexenprozesse im Mittelalter erinnern. Eine Denunzierer reicht oft schon aus und die Hexenjagd beginnt.

Wie dann die Sache ausgeht ... ist bedauerlicherweise mehr als offen. denn nicht umsonst sagt man " Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand!"

Also denkt bitte nicht, dass es in Deutschland eine vermeintliche Sicherheit auf Grund der Gesetze gibt. Für alle die im Verdacht stehen in Sachen Sex irgendwie etwas gemacht zu haben oder schlimmer noch zu machen, was nicht der Norm der Allgemeinheit (hier die des Staatsanwalts) entspricht ist die Luft fürchterlich dünn. Und ehe man sich versieht hat man dann ein und kann sich die Wunden lecken.

Also Jungs und Mädels .... ich mahne zur extremer Vorsicht und Umsicht bei euren Geschäften denn der potenzielle Feind wartet nur darauf Euch in irgendeiner Form ans Messer liefern zu können. Der Rest erledig dann möglichst ein Jungstaatsanwalt der sich mit Sensationsprozesse noch seine Sporen verdienen will um sich mit einem Sensationsprozess einen Namen zu machen. Und die Medien tun Ihren Teil dazu beitragen das diese Rechnung dann auch für den Jungstaatsanwalt aufgeht.

Auch der Trugschluss das die anwaltliche Beratung eine Sicherheit böte ..... ist leider oftmals ein Trugschluss. Denn oft kommt es anders ..... als man denkt oder es sich in seinen schlimmsten Träume nur vorstellen kann. Selbst als Unternehmensberater stelle ich oft fest das wir in Deutschland fast schon US Amerikanische Verhältnisse haben.

Also bleibt sauber und wachsam bei all euren Taten. Und vergesst nicht das vermeintlich beste Geschäft nützt nichts wenn man dadurch in die Gefahr läuft für mehrere Jahre gesiebte Luft atmen zu dürfen. Denn soviel Geld wird keiner von Euch mit seinen Projekten verdienen das es dieses auch nur ansatzweise ausgleichen kann.

Geändert von Charmingman4u (14-07-2009 um 11:45 Uhr).
Charmingman4u ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-07-2009, 16:06   #13 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Charmingman4u Beitrag anzeigen
Also bleibt sauber und wachsam bei all euren Taten. Und vergesst nicht das vermeintlich beste Geschäft nützt nichts wenn man dadurch in die Gefahr läuft für mehrere Jahre gesiebte Luft atmen zu dürfen. Denn soviel Geld wird keiner von Euch mit seinen Projekten verdienen das es dieses auch nur ansatzweise ausgleichen kann.
Ich will ja nix sagen, aber ein bisserl dramatisieren tust Du das Ganze schon ... Zum einen sind es nicht mehrere Jahre. Im StGB steht bei 184 "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr". Damit man dieses Jahr aber wirklich voll kriegt, muß man schon wer weiß was getan haben. Eine Freihheitsstrafe kostet den Steuerzahler viel Geld. Wenn jemand nur ein paar Pornos verbreitet hat, wird er wohl in den allermeisten Fällen eine Geldstrafe kriegen und in einem schlimmen Fall eine Haftstrafe auf Bewährung. Von mehreren Jahren gesiebte Luft kann also gar nicht die Rede sein.

Zudem habe ich mal vor einiger Zeit recherchiert im Internet, wie viele Urteile wirklich wegen StGB 184 ergangen sind. Angesichts der unglaublichen Anzahl von Angeboten im Netz ist das eine verschwindend geringe Anzahl. Man muß sich dabei bitte auch vor Augen führen, daß das deutsche Justizsystem chronisch überlastet ist. Die Staatsanwaltschaften fordern mehr Personal, die Gerichte fordern mehr Personal. Wenn man in einem eher liberalen Bundesland lebt, wird kein Staatsanwalt große Energie darauf verschwenden, einen kleinen AWM zu verknacken. Ich kenne jemanden, dem ein Staatsanwalt ins Gesicht gesagt hat, daß ihn Pornokram gar nicht interessiert.

Außerdem kommt ja nicht gleich der Staatsanwalt, sondern zuerst js.net, dann meistens noch die KJM, wenn man den Fehler gemacht hat, auf js.net nicht zu reagieren. Wenn man gleich auf die Anfrage von js.net reagiert, hat man massig Zeit und Gelegenheit, die Angelegenheit gütlich zu regeln. Auch wenn es den deutschen Politikern lieb und recht wäre, wenn es in Deutschland keine Pornographie mehr gäbe, sind die Angestellten bei den dafür zuständigen Behörden schon realistisch genug zu erkennen, daß dies nicht möglich ist und sie nur bestmöglich versuchen können, die Flut einzudämmen. Um Strafverfolgung geht es ihnen doch gar nicht (weil unrealistisch), sondern um Einstellung des Angebots.

Also, wer nicht grade in Bayern lebt und es wirklich extrem dumm anstellt oder unglaublich bunt treibt, für den besteht meines Erachtens ein sehr kleines Risiko, wegen StGB 184 vor den Richter zu kommen.
Hannibal- ist offline   Mit Zitat antworten
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