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Dieses ist die Diskussion zum Thema Hausdurchsuchung wegen PX24 auf dem AVS / KJM Diskussionen Forum, in der Kategorie offener Bereich; Zitat: Zitat von synthia Man wird behandelt wie ein schwerverbrecher, muss sogar zum erkennungsdienst, abdrücke da lassen, schönes ...
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#16 (Permalink) | |
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Jugendschützer
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Mainz am Rhein
Beiträge: 1.915
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Zitat:
Gegen diese Schritte sofort rechtlich vorgehen!!!
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RESISTO IT GmbH ueber18.de - Sicheres Face2Face-AVS nach BGH-Urteil Kontostand "Hilfe für die Branche": ca. - 1,6 Millionen Euro |
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#17 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Steyr
Beiträge: 434
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mal ne ganz dumme frage.. warum habt ihr eure seiten nicht auf einer whois domain und NL server? ein pp mit impressum ist doch sinnlos. ein impressum nutze ich nur wenn ich ein angebot selber verkaufen möchte bzw. eine dienstleistung anbiete.. aber irgendwelche pp? ne!! meinen namen würd nichtmal ich als österreicher irgendwo angeben obwohl bei uns nicht so heiss gekocht wird was JS angeht. und eine .de domain ist auch nicht soooo wichtig das es den ärger wert wäre.
MA Geändert von MisterAustria (08-09-2009 um 17:29 Uhr). |
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#18 (Permalink) | |
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Moderator
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 1.454
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Zitat:
Hast Du schon einen Anwalt eingeschaltet? Ich würde in dieser Sache nichts mehr ohne machen! |
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#19 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Sep 2002
Beiträge: 462
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@Pixel
Ja, läuft über einen Anwalt .... Mal ein Dickes Danke an Tobias Huch, der mich gestern telefonisch kontaktiert hat...... So muss erstmal backe kühlen, zu allem Überfluss heute Spontan noch den Kiefer aufgeschnitten bekommen........
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Aus dem Land der poppenden Ochsenfrösche |
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#21 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 346
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Fragen dürfen die jeden. Wers freiwillig raus gibt kommt halt in die Datenbank. Ansonsten brauchts für ne DNS Probe meines wissens nach einen Gerichtsbeschluß. Für Fingerabdrücke usw. muss schon eine schwere Straftat vorliegen aber kein bloßer verstoß gegen 184.
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#23 (Permalink) | |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Apr 2009
Ort: old Germany
Beiträge: 98
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Dürfen und Tun
Zitat:
Ob etwas richtig war, kann ja gern im Nachhinein verneint werden, den Schaden hast trotzdem - und auch wenn ein Richter und ein Staatsanwalt was nicht "durften" - werden diese im Gegensatz zu anderen nicht bestraft. Wenn man sich mal richtig vor Augen hält was inzwischen auch andere "dürfen", zum Beispiel Leute in der privaten Wohnung ausspionieren in welchen Betten sie schlafen zwecks Feststellung zur Erschleichung von Staatsgeldern, PC's ausspionieren, Konten ausspionieren, und noch einiges andere, dann ist ein DNA-Probe doch nur eine Erdnuss, wenn man dazu bedenkt dass der neue Pass oder Ausweis demnächst sowieso schon Fingerabdrücke enthält. Über was denkt man da noch für eine DNA-Probe nach? Eine Datenbank mit "Sexualstraftätern" ist doch chic, auch wenns nur ein paar Webmaster sind welche die primären verdeckten Geschlechtsteile in der Vorschau zeigen. |
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#24 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jun 2003
Ort: ....
Beiträge: 220
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was die dürfen bestimmt immer noch dasd gesetz wenn ein richter das anordnet dann würde ich ganz schnell meinen rechtsanwalt einschalten dna wird nur bei fällen genohmen die auch zur aufklärung dienen das ist bei ihm wohl nicht der fall
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#25 (Permalink) | |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Apr 2009
Ort: old Germany
Beiträge: 98
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Zitat:
Aber wer legt die Gesetze aus und wendet diese an? Träum weiter, was Recht und Unrecht und damit Massnahmen zur Aufklärung desselben ist, bestimmt man als "Verdächtiger" nicht. Ein Anwalt kann was ausrichten, aber verhindern kann er auch nicht viel, er kann vorher oder/und hinterher sagen das war "unverhältnismässig", aber auch das bestimmt wieder ein Richter oder wie bei Adultinhalten letztendlich wohl das Verfassungsgericht, aber da muss man erstmal hinkommen. Es ist alles eine Frage von Argumenten und wer sie am besten in jedem Einzelfall unterlegt. Wie es in diesem Fall ausgeht, wissen wir nicht. Aber was kann unverhältnismässig an einer DNA-Probe sein wenn man eh schon allgemein seine Fingerabdrücke hinterlegen muss? Schliesslich muss man ja sichergehen können, dass die Fingerabdrücke auch zur richtigen Person gehören. Von solchen Argumenten kann man sich eine Menge aus dem Finger ziehen, wer es am besten kann, gewinnt. Und daran üben sich Staatsanwälte gerne und wenn zu Gummigesetzen noch persönliche Weltanschauungen wegen Impotenz oder sexueller Verklemmtheit dazu kommen, biste einfach ein Mittel zum Zweck unter dem Mantel der Gerechtigkeit. |
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#26 (Permalink) | |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jun 2003
Ort: ....
Beiträge: 220
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Zitat:
Auszug: Eine erkennungsdienstliche Behandlung wird in der Regel durch die Polizei im Rahmen der Aufklärung und Verhütung von Straftaten, aber z. B. auch durch die Ausländerbehörden im Rahmen von Asylverfahren durchgeführt. DNA-Abstrich (Mundhöhlenabstrich), nur freiwillig, auf richterliche Anordnung oder bei bestimmten Straftaten (siehe auch DNA-Analyse, Genetischer Fingerabdruck, Speichelprobe)
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Geändert von rzurek (13-09-2009 um 18:46 Uhr). |
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#27 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 7
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meld mich ach mal zu Wort da ich dieselbe Erfahrung vor knapp 2jahren auch machen musste!!!der Entgültige Beschluss kam vor einem halben Jahr Knapp 1000Euronen und ein Laptop(Tatwaffe) einbehalten und vernichtet, ein Desktop, Cd´s und Speicherkarten(inklusive Pornographischem Material) gabs zurück, warum Sie ausgerechnet den Laptop behalten haben werd ich wohl nie Erfahren!
Einer DNA Probe muss nicht zugestimmt werden allerdings Fingerabdrücke und Fotosession ist Pflicht.Ist eben Problematisch da in dem Paragraphen gegen den du verstossen hast auch Kinderpornographie beschrieben wird, ist zwar 2 Absätze weiter oder so, aber zählst für die Beamten trotzdem erstmal als Kinderschänder!!! Auch haben die Behörden nicht geschnallt dass man in seinem Wohnzimmer kein Level 3 Rechnenzentrum hat.Es wurden mir thumbshots von irgendwelchen Chats vorgelegt, wo es ordentlich zu Sache ging, es interessierte auch nicht das in der Adresszeile px24 stand und nicht meine Domain! Alles in allem eine Erfahrung auf die man gern hätte verzichten können, und der Beweiss dass sich für steuergelder Zugänge gekauft werden und Pornos geglozt werden! ![]() |
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#28 (Permalink) | |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jun 2003
Ort: ....
Beiträge: 220
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Zitat:
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#29 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Wien
Beiträge: 16
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oohhhhh ja, das kenne ich, die Herrschaften hatte ich auch mal vor 3 Jahren zu Gast, haben mir einen Tag gestohlen, Verfahren wurde nach 9 Monaten eingestellt, doch mal erst verschreckte Mädchen hinterlassen, denn man rasselt ja gerne mit den Ketten der verlogenen Moral und der Gesellschaft mit mind. 2 Gesichtern.
Inzwischen sind wir nach Österreich gegangen, macht ein paar Sachen doch einfacher! Nicht verzagen und sich wehren! |
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#30 (Permalink) |
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Senior Member
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Remscheid
Beiträge: 254
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Hi Synthia,
hatte das Problem selber...zwar nicht mit Hausdurchsuchung aber dennoch mit viel Ärger und viel Geld. Alles in allem hat uns das fast 10.000 € an Strafe gekostet. Dank Hr. RA Dörre kam es zu keiner Gerichtsverhandlung sondern zu einem Vergleich. Wünsch Dir viel Glück und wehr Dich gegen alles :-)
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