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Hoster und besitzer im Ausland

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Alt 01-10-2009, 16:18   #1 (Permalink)
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Hoster und besitzer im Ausland

Hallo Leute,

1000 mal gefragt aber dennoch skizziere ich mal mein Vorhaben: Ich und meine Freundin wollen eine amateur-porno-webseite gegen bezahlung für den Englischsprachigen Raum eröffnen. Dazu wollen wir mit einem Tschechichen Kollegen, der eben dies seit vielen Jahren macht in Kooperation machen.
Dieser hat in den USA seinen Server stehen mit einer com-Domain und einer entsprechenden Schein-Firma. Das ganze würde auf seinen Namen laufen. Also sowohl die Domain als auch alles andere.
Im endeffekt würden wir nur die Videos zur Verfügung stellen (also quasi nur unseren Content verkaufen) und uns an die Amerikanischen Gesetze halten (wir wären also nicht der offizielle Betreiber der website): Also bei jedem Dreh nachweisen, dass wir über 21 sind. Soweit kein Problem, richtig?

Bleibt nur das riesen Problem mit dem Fiskus: Gibt es in diesem Rahmen legal eine Möglichkeit das eingenommene Geld auf ein Deutsches Konto zu transferieren?
Ich würde quasi eine Rechnung schreiben mit dem Inhalt: "Vielen Dank für den Erwerb unserer lustigen Videos - macht XXX€". Er überweist dasGeld, es wird ganz normal versteuert und fertig?!

Ich bin sehr auf Eure Kommentare gespannt!

viele Grüße
schluff81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-10-2009, 18:48   #2 (Permalink)
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''Bleibt nur das riesen Problem mit dem Fiskus'' Du sagst es !!! Ich würde mir das Geld ab 10.000 Euro selbst abhohlen zur Einfuhr beim Zoll anmelden, oder gleich in den USA als Urlaubsgeld verbraten. Hast Du eine Gewerbeanmeldung wegen deiner Rechnungsausstellung?.
Zapfhome ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-10-2009, 19:38   #3 (Permalink)
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So habe ich mir das auch gedacht.

Naja, ich glaube kaum, dass ich so schnell die magische 10000 knacken werde!

Ich habe eine kleine angemeldete Webdesign-Schmiede. Hilft mir das weiter auf dem Weg zur Legalität?
schluff81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-10-2009, 20:25   #4 (Permalink)
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kleiner tipp am rande...

...versuch erstmal ein paar euros im amiland zu verdienen. solltest du nur peanuts verdienen würde ich das risiko mit einem bekannten der einen kennt der eine scheinfirma hat nicht eingehen...

...sollte es sich lohnen gibt es durch firmengründung sogar die möglichkeit alles legal und risikofrei zu betreiben

...den für ein hobby würde ich meinen arsch nicht riskieren

mfg john
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john-smith ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-10-2009, 14:26   #5 (Permalink)
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hm... danke für die tipps!

Also, eine Scheinfirma gibt es nicht. Wie genau der Bekannte das ganze aufgezogen hat erfahre ich erst die Tage. Allerdings läuft das ding - ohne namen nennen zu wollen - verdammt gut und das seit vielen Jahren.

Also glaubt Ihr es gibt probleme, wenn man den Inhalt "nur" ins Ausland "verkauft"? Dann dürfte es doch nicht unter die Deutschen Jugendschutz bestimmungen Fallen? Das gillt doch nur für Betreiber die aus Deutschland kommen, oder?
schluff81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-10-2009, 14:38   #6 (Permalink)
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Ihr macht euch viel zu viele Gedanken um den Fiskus. Wenn man es ehrlich machen möchte - und zu etwas anderem kann und möchte ich nicht raten - dann nehmt einfach die Kohle und versteuert sie. - Wo ist das Problem. Solange man es versteuert, fragt das FA nicht danach, wofür man das Geld erhalten hat. Auf die Rechnung kannst Du einfach Contentlieferung schreiben, ohne es genauer zu spezifizieren.
pixel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-10-2009, 15:09   #7 (Permalink)
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Das ist eine schöne klare Aussage, danke schön!

Also stimmt meine Annahme, dass Content-Lieferungen ins Ausland an Betreiber von Porno-Webseiten grundsätzlich legal sind und das Jugendschutzrecht in Deutschland nicht tangieren?
schluff81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-10-2009, 16:59   #8 (Permalink)
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Beiträge: 23
ich versteh auch nicht so recht, wo das Problem ist. Ich kann doch einem Geschäftspartner meinen Content verkaufen. Der Geschäftspartner ist doch nicht anonym,also ergo weiß ich,der ist über 18. Was er mit dem gekauften Content macht,ist dann seine Sache. "Normale Pornos" sind ja nicht verboten in Deutschland..von daher seh ich auch keine Probleme.
*Sister* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-10-2009, 17:05   #9 (Permalink)
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Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von *Sister* Beitrag anzeigen
ich versteh auch nicht so recht, wo das Problem ist. Ich kann doch einem Geschäftspartner meinen Content verkaufen. Der Geschäftspartner ist doch nicht anonym,also ergo weiß ich,der ist über 18. Was er mit dem gekauften Content macht,ist dann seine Sache. "Normale Pornos" sind ja nicht verboten in Deutschland..von daher seh ich auch keine Probleme.
So sehe ich das auch! Gegenteilige Meinungen?
schluff81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-10-2009, 07:39   #10 (Permalink)
muh
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Beiträge: 18
Zitat:
Zitat von pixel Beitrag anzeigen
Ihr macht euch viel zu viele Gedanken um den Fiskus. Wenn man es ehrlich machen möchte - und zu etwas anderem kann und möchte ich nicht raten - dann nehmt einfach die Kohle und versteuert sie. - Wo ist das Problem. Solange man es versteuert, fragt das FA nicht danach, wofür man das Geld erhalten hat. Auf die Rechnung kannst Du einfach Contentlieferung schreiben, ohne es genauer zu spezifizieren.
+1 genau so
muh ist offline   Mit Zitat antworten
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