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Jugendschutz .de und .at

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Alt 03-12-2009, 20:11   #1 (Permalink)
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Jugendschutz .de und .at

Hallo Leute!

Ich betreibe schon seit längerer Zeit ein Board mit erotischem Inhalt.
Zuerst lief das Board direkt auf der Domain brustfreunde.de

Da ich allerdings eine Abmahnung vom Jugendschutz in Deutschland bekommen hab, bin ich mit dem Board nach Österreich umgezogen. Verwende einen österr. Server sowie die Domain brustfreunde.at

Soweit dürfte es damit in Österreich ja kein Problem geben oder?

Eine weitere Frage für mich ist, wie das jetzt mit der deutschen Domain gehandhabt wird.
Auf brustfreunde.de habe ich nur textmäßig den Hinweis eingebaut, dass wir auf brustfreunde.at umgezogen sind - ohne Link, nur den Hinweis als Text.

Ist das nun in Germany auch verboten oder wie verhält sich das? Wäre total nett, wenn ihr mir den einen oder anderen Tipp geben könntet.

glg
Tanja
blonde-stute ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 20:26   #2 (Permalink)
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in AT reicht es wenn du auf der startseite eine abfrage hast.. über 18/unter 18..
beispiel diese seite... erotikforum.at

wegen deiner DE domain auf der du sicher auch traffic hast könnte ich mir vorstellen das das mit einer automatischen weiterleitung auf die neue domain am einfachsten zu lösen wäre. wie du das am besten machst kann dir aber ein profi auf dem gebiet besser erklärn! ich glaub da gibts verschiedene varianten von weiterleitungen die nicht alle optimal sind für suchmaschinen...

MA
MisterAustria ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-12-2009, 11:54   #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von blonde-stute Beitrag anzeigen
Soweit dürfte es damit in Österreich ja kein Problem geben oder?

Eine weitere Frage für mich ist, wie das jetzt mit der deutschen Domain gehandhabt wird.
Auf brustfreunde.de habe ich nur textmäßig den Hinweis eingebaut, dass wir auf brustfreunde.at umgezogen sind - ohne Link, nur den Hinweis als Text.

Ist das nun in Germany auch verboten oder wie verhält sich das? Wäre total nett, wenn ihr mir den einen oder anderen Tipp geben könntet.

glg
Tanja
Nein, in Österreich wirst Du damit keine Probleme kriegen.

Ein Problem in der Tat ist allerdings Deine "Weiterleitung" - zumindest wenn Du als Betreiber weiterhin in Deutschland ansässig bist und auch als solcher ausfindig gemacht werden kannst. Denn: Ob Du einen echten Link installierst oder einfach die neue Domain benennst, ist für die Jugendschüzter völlig wurscht. Du leitest Deine Besucher auf ein Angebot, das nach deutschem Recht nicht okay ist. Folglich können und werden sie Dich dafür belangen - wenn Du eben in Deutschland wohnst und sie wissen, wem brustfreunde.de gehört. Wenn Du allerdings gleich mit umgezogen bist nach Österreich, kann es Dir am Arsch vorbei gehen.
Hannibal- ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 04-12-2009, 12:21   #4 (Permalink)
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Das Js.net und Co hier mitlesen, ist der Umzug so oder so für die Katz jetzt.

Gruss
__________________
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Nur die härtesten kommen durch

Black and White Seo
swiat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-12-2009, 12:49   #5 (Permalink)
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Beiträge: 98
Zitat:
Das Js.net und Co hier mitlesen, ist der Umzug so oder so für die Katz jetzt.
So ist es.
de Domains zu Sedo oder sonst wohin und gut ist. In der Zeit in der man sich einen Kopf macht wie man mit solchen "Rechtsgütern" umgeht, hat man schon wieder Besucher generiert und Geld verdient, abgesehen vom ersparten Ärger. Denn auch diese Quasi-Beamten müssen ihre Existenzberechtigung nachweisen, daher werden sie irgendwann darauf kommem wie man deutsche Webmaster ausfindig macht um sie abzuzocken, wenn sie es nicht sowieso schon sind.
Da spende ich lieber gleich für Brot für Welt als denen auch nur einen Cent für kostenloses Wi*** und meinen Pc geben zu müssen. Oder schreib auf die de Domain gleich "sponsered by Germany".
camgefluester ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-12-2009, 12:02   #6 (Permalink)
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Danke für eure Beiträge!
Nur noch zur Info. Ich habe den Hauptwohnsitz sowieso in Österreich - auch meine Server stehen dort. Dürfte also mit deutschem Recht kein Problem sein oder?

glg
Tanja
blonde-stute ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-12-2009, 12:54   #7 (Permalink)
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Wenn Du in Österreich wohnst, gilt auch österreichisches Recht für Dich. Außer Du nutzt eine .de-Domain, dann wird es etwas kompliziert. Nutzt Du aber eine .com, .net oder eben .at und können sich auch User aus Österreich und der Schweiz anmelden, können Dir die deutschen Behörden am Allerwertesten vorbeigehen.
Hannibal- ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05-12-2009, 16:50   #8 (Permalink)
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@ hannibal

ich sehe das doch etwas anders! weil auch wenn man in österreich ansässig ist oder in der schweiz und auch wenn man eine .ch .at oder sonstige sogar .eu domain nutzt kommt man automatisch in konflickt mit den deutschen super gesetzen!

das problem ist nämlich, da man eine deutschsprachige webseite hat, möchte man ja zwangsläufig auch deutsch sprachige menschen ansprechen. ich kenne 3 länder in denen man deutsch spricht das ist die schweiz, österreich und das über alles bestimmende deutschland.

versuch mal für eine .at oder .ch porno website werbung zu machen in deutschland, oder sie nur schon in eine billige linkliste einzutragen. glaub mir irgendwann reicht es dir, wenn immer wieder die einträge ohne rücksprache gelöscht werden.
Da kann die österreichische und schweizer Gesetzgebung noch so vernünftig sein, deutschland diktiert die richtung.

es wundert mich eh das es noch deutsche porno websites gibt.
__________________
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren sie mich nicht mit Tatsachen.

Jeder Mensch hat das Recht dumm zu sein.
Manche Menschen missbrauchen dieses Recht leider ständig.
shooter10 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-12-2009, 23:45   #9 (Permalink)
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Beiträge: 1.662
Zitat:
Zitat von blonde-stute Beitrag anzeigen
Danke für eure Beiträge!
Nur noch zur Info. Ich habe den Hauptwohnsitz sowieso in Österreich - auch meine Server stehen dort. Dürfte also mit deutschem Recht kein Problem sein oder?

glg
Tanja
solange du keine deutsche staatsbürgerin bist kann es dir am A vorbeigehen wie mein vorredner schon so schön geschrieben hat.

wenn du eine deutsche staatsangehörigkeit hast verstösst du auch mit dem "umzug" der domain nach at gegen deutsches recht - welches leider für dich in diesem fall leider dann auch gilt...

mfg john
__________________
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john-smith ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-12-2009, 12:28   #10 (Permalink)
six
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Hallo,

ich wollte eigentlich nichts mehr zu diesem Thema schreiben, denn meine Meinung kennen ja einige von euch.

Seit 2003 redet man über dieses Thema. Viele haben schon seit längeren eine Lösung gefunden.

Denkt doch bitte einfach mal nach, schaut euch doch mal um!

Es gibt noch viele deutsche Anbieter bzw. Betreiber mit Sitz in Deutschland.
Sie müssen mehr Leisten, sie brauchen bessere Produkte, sie bieten ihren Webmastern (PP) mehr.

Gruß,
Six

PS: Beratung durch einen Anwalt ist zwar "teuer", aber kann das Leben sehr erleichtern.
six ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29-12-2009, 13:33   #11 (Permalink)
SMT
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Beiträge: 273
Grundsätzlich ist es egal, ob Du in AT oder sonstwo sitzt, wenn Du den deutschen Markt ansprichst. Dann musst Du dich auch an deutsche Regeln halten. Allerdings wird es für die entsprechenden Behörden schwierig, das auch durchzusetzen, wenn die Person, die das Angebot betreibt, im Ausland sitzt. Aber natürlich könnten sie (das ist aber alles nur hypothetisch), die Person dann bei der nächsten Einreise nach Deutschland festsetzen.

VG Sascha
__________________
Krieg ist Gottes Art den Amerikanern Geographie zu lehren ...
SMT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29-12-2009, 15:35   #12 (Permalink)
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Beiträge: 437
Zitat:
Zitat von SMT Beitrag anzeigen
Aber natürlich könnten sie (das ist aber alles nur hypothetisch), die Person dann bei der nächsten Einreise nach Deutschland festsetzen.
Muß dafür nicht ein Haftbefehl bestehen? Und braucht es dafür nicht eine richterliche Anordnung? Also, ich glaube, damit man als Ausländer in Deutschland via Haftbefehl gesucht wird, braucht es schon etwas mehr als ein paar poplige Pornoseiten.
Hannibal- ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 29-12-2009, 18:28   #13 (Permalink)
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da die schweiz schon erwaehnt wurde......gleich zur info!
vergesst mal schoen die schweiz, auch da ist pornografie ohne jugendschutz verboten !!!


http://www.cybercrime.ch/faqs.php?la...#Adult-Checker
Zitat:
#
Adult-Checker

# Braucht es eine Zugangsbeschränkung (sog. "Adult Checker") zu Websites mit pornografischen Angeboten, welche von der Schweiz aus betrieben werden?

Mit Urteil 6P.122/2004 vom 8.3.2005 hat sich das Bundesgericht erstmals zur Problematik der Adult Checker geäussert und dabei festgehalten, dass eine einfaches Anklicken eines Warnhinweises nicht genügt um den Jugendschutz des Art. 197 Ziff. 1 StGB zu gewährleisten.
Als Strafnorm bei ungeschützten Seiten mit pornografischen Inhalten heranzuziehen ist Art. 197 Ziff. 1, welcher das Anbieten, Zeigen, überlassen und Zugänglichmachen von solcher Pornografie an Kinder unter 16 Jahren unter Strafe stellt.

Bei einer strengen Auslegung dieser Norm könnten sich somit schweizerische Website-Betreiber von Websites mit pornographischem Material, welche keinerlei Alterskontrollen ihrer Besucher vornehmen, strafbar machen. So wird in der herrschenden Lehre die Meinung vertreten, dass mit dem "Herumliegenlassen" von Pornoheften der Tatbestand nach Art. 197 Abs. 1 erfüllt sei. Eine Analogie zu entsprechenden Internetangeboten ist durchaus denkbar.

Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität empfiehlt im Sinne des Jugendschutzes schweizerischen Betreibern von Websites mit pornografischem Inhalt wenn möglich einen "Adult Checker" auf ihrer Website einzurichten.

Allerdings kann auch mit den zur Zeit auf dem Markt erhältlichen "Adult-Checker" Programmen keine hundertprozentige Sicherheit erlangt werden, dass es sich bei den Benutzern tatsächlich um erwachsene Personen handelt.

hier mal das schweizer gesetz zu dem thema.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a197.html
Zitat:
4. Pornografie

1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1 öffentlich ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet, wird mit Busse bestraft.

Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen Räumen im Voraus auf deren pornografischen Charakter hinweist, bleibt straflos.

3. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Gegenstände werden eingezogen.

3bis.1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,2 wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.

Die Gegenstände werden eingezogen.

4. Handelt der Täter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

5. Gegenstände oder Vorführungen im Sinne der Ziffern 1–3 sind nicht pornografisch, wenn sie einen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben.
@ndy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-12-2009, 11:01   #14 (Permalink)
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Beiträge: 437
Und wie ist das dort in der Praxis? Wie hart und konsequent verfolgen die Behörden solche Verstöße? Und was genau kann/muß man denn tun, um in der Schweiz den Jugendschutz zu erfüllen?
Hannibal- ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 30-12-2009, 14:19   #15 (Permalink)
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Beiträge: 563
kost meist um die 3000 sfr, wenns nichts alzu abartiges ist, plus einbehalten deines computers, den sie bei der hausdurchsuchung gefunden haben.

tun muss man nicht viel, halt eben einfach ein jugenschutztor davor, da reicht eine ausweiskontrolle, solange es niemand anzweifelt. abmahnungen giebts in der schweiz nicht, darum klagt auch selten einer.
@ndy ist offline   Mit Zitat antworten
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