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Kostenlose Pornos für jugendschutz.net.

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Alt 17-09-2007, 17:15   #1 (Permalink)
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Kostenlose Pornos für jugendschutz.net.

Guten Tag,

die Gruppierung "jugendschutz.net" fordert seit Neuestem kostenlose (!) Zugänge zu Pornoseiten an, damit sie diese überprüfen kann.

"Sollten Sie uns...keinen unentgeltlichen Zugang eingerichtethaben....werden wir die KJM...informieren. Diese kann neben einer Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden auch eigene Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes einleiten" (es folgen Ausführungen zu Untersagung und Sperrung und einem Ordnungsgeld.

Man macht nicht einmal den Versuch einer juristischen Begründung. Zwar ist "jugendschutz.net" gehalten, die KJM zu unterstützen, das bedeutet aber noch lange nicht, daß man abgreifen kann, was man möchte. Möglicherweise steckt auch eine Falle dahinter: Wer nämlich ungeprüft Zugang zu vermeintlich jugendgefährdenden Inhalten gibt, kann sich ggf. des Pornographieverbreitungsverbotes schuldig machen, mit "jugendschutz.net" als Köder. Ich mahne also zu Vorsicht!

Gruß,

Dr. Daniel Kötz
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Geändert von Dr_Daniel_Kötz (20-09-2007 um 14:58 Uhr).
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Alt 17-09-2007, 17:40   #2 (Permalink)
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Ich möchte gerne kostenlos jugendschutz.net überprüfen! Bitte schicken Sie alle Ihre Akten an...:
Charlie Reißer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2007, 19:28   #3 (Permalink)
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Jobs bei js.net werden in Zukunft wohl sehr beliebt werden.



Gruss
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swiat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2007, 19:56   #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von swiat Beitrag anzeigen
Jobs bei js.net werden in Zukunft wohl sehr beliebt werden.



Gruss
Was meinst Du wohl, warum dieser Friedemann Schindler diese "Drecksarbeit" macht?

Die Pornos hat da auch bisher die Firma gezahlt...das ist bei Bpjm & Co. nicht anders. Und die "Geschichte der O" wurde doch einst ebenso wie andere ein- und mehrschlägige Werke zwischen den Zensoren mit besten Empfehlungen per Kurier hin- und hergeschickt...

Anscheinend wurde ihnen nur jetzt der Etat gekürzt...SM, Lesben und Natursekt werden nicht mehr gezahlt, nur noch "normal".
Charlie Reißer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2007, 20:07   #5 (Permalink)
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haben die noch einen job frei?

mein pornosüchtiger nachbar sucht noch einen 400€ aushilfsjob. er ist bereit 60 stunden die woche hart zu ackern

mfg john
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john-smith ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2007, 23:05   #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Dr_Daniel_Kötz Beitrag anzeigen

Guten Tag,

die Gruppierung "jugendschutz.net" fordert seit Neuestem kostenlose (!) Zugänge zu Pornoseiten an, damit sie diese überprüfen kann.

Ich empfehle jedem, der eine solch' erpresserische Aufforderung erhalten hat, sich umgehend an einen Anwalt oder gleich Staatsanwalt zu wenden.

Mir liegen mehrere Schreiben von Jugendschutz.net vor. Der Auskunftsanspruch könnte sich aus § 21 Absatz 2 JMStV ergeben:

"Der Abruf oder die Nutzung von Angeboten im Rahmen der Aufsicht, der Ahndung von Verstößen oder der Kontrolle ist unentgeltlich. Anbieter haben dies sicherzustellen. Der Anbieter darf seine Angebote nicht gegen den Abruf oder die Kenntnisnahme durch die zuständige Stelle sperren oder den Abruf oder die Kenntnisnahme erschweren."

Einen Anspruch auf Einrichtung eines Zugangs erkenne ich für Jugendschutz.net nicht. Jedoch könnte die KJM über § 21 Absatz 1 JMStV einen solchen Zugang fordern und dann die Zugangsdaten im Wege der "Amtshilfe" an Jugendschutz.net abgeben. Ergebnis wäre identisch.
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Marko Dörre

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RA Marko Dörre ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2007, 23:13   #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von RA Marko Dörre Beitrag anzeigen
Mir liegen mehrere Schreiben von Jugendschutz.net vor. Der Auskunftsanspruch könnte sich aus § 21 Absatz 2 JMStV ergeben:

"Der Abruf oder die Nutzung von Angeboten im Rahmen der Aufsicht, der Ahndung von Verstößen oder der Kontrolle ist unentgeltlich. Anbieter haben dies sicherzustellen. Der Anbieter darf seine Angebote nicht gegen den Abruf oder die Kenntnisnahme durch die zuständige Stelle sperren oder den Abruf oder die Kenntnisnahme erschweren."

Einen Anspruch auf Einrichtung eines Zugangs erkenne ich für Jugendschutz.net nicht. Jedoch könnte die KJM über § 21 Absatz 1 JMStV einen solchen Zugang fordern und dann die Zugangsdaten im Wege der "Amtshilfe" an Jugendschutz.net abgeben. Ergebnis wäre identisch.
Welchem "Amt" würde denn da geholfen? Nicht das ich diese Vorgehensweise für unmöglich hielte - im Gegenteil! Jedoch kann ich hier die Amtseigenschaft von JS.NET irgendwie nicht wirklich erkennen.
frank7799 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2007, 23:22   #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von frank7799 Beitrag anzeigen
Jedoch kann ich hier die Amtseigenschaft von JS.NET irgendwie nicht wirklich erkennen.
§ 18 Absatz 2 und 3 JMStV: "Jugendschutz.net unterstützt die KJM und die obersten Landesjugendbehörden bei deren Aufgaben. Jugendschutz.net überprüft die Angebote der Telemedien." Damit wird Jugendschutz.net per Gesetz ein Stückchen an Zuständigkeit zugeschustert. Insgesamt ist das Konstrukt von Jugendschutz.net missglückt. Der Branchenverband Bitkom bringt es auf den Punkt:

"Die Kompetenzen von jugendschutz.net bedürfen als eine der KJM unterstehende Organisation einer Präzisierung. In der aktuellen Diskussion bleibt häufig unklar, welche Funktion jugendschutz.net und dessen Aufforderungen im deutschen Jugendmedienschutz konkret einnehmen. Neben der Überprüfung von Telemedien-Inhalten entwickelt sich hier unter dem vage umrissenen Auftrag „Unterstützung der obersten Landesjugendbehörden und der KJM“ zunehmend „Politikberatung“, ohne das die organisatorisch-rechtliche Grundlage von jugendschutz.net hinreichend bestimmt ist. Diese Unklarheiten führen zu Unsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen."
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RA Marko Dörre ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2007, 23:37   #9 (Permalink)
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lol

ich gründe morgen auch nen Verein und melde mich bei allen möglichen Feinschmecker Restaurants in Deutschland mit der Aufforderung mir etwas kostenloses zu servieren + mich im Rstaurant herumzuführen, ansonsten sehe ich mich gezwungen die Gesundheitsbehörden + die Einwanderungsbehörde zu informieren.

Sorry was isn das fürn möchtegern Stasischeiss ?
RAPTOR ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2007, 23:42   #10 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von RA Marko Dörre Beitrag anzeigen
§ 18 Absatz 2 und 3 JMStV: "Jugendschutz.net unterstützt die KJM und die obersten Landesjugendbehörden bei deren Aufgaben. Jugendschutz.net überprüft die Angebote der Telemedien." Damit wird Jugendschutz.net per Gesetz ein Stückchen an Zuständigkeit zugeschustert. Insgesamt ist das Konstrukt von Jugendschutz.net missglückt.
Ja, es gibt zwischenzeitlich eine ganze Reihe mit der heißen Nadel gestrickter Gesetze.

Irgendwie macht JS.NET hier auf mich den Eindruck eines juristischen Nullums: "Die durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichtete gemeinsame Stelle Jugendschutz aller Länder ("Jugendschutz.net") ist organisatorisch an die KJM angebunden."

Welche Rechtsform soll gegeben sein, ist es eine Behörde, wie ist sie ggf. strukturiert... Das könnte man so weiter führen. Es ändert leider nichts an der Tatsache, dass diese juristische Mißgeburt nicht ihren erfindern von den Gerichten um die Ohren gehauen wird.

Zitat:
Der Branchenverband Bitkom bringt es auf den Punkt:

"Die Kompetenzen von jugendschutz.net bedürfen als eine der KJM unterstehende Organisation einer Präzisierung. In der aktuellen Diskussion bleibt häufig unklar, welche Funktion jugendschutz.net und dessen Aufforderungen im deutschen Jugendmedienschutz konkret einnehmen. Neben der Überprüfung von Telemedien-Inhalten entwickelt sich hier unter dem vage umrissenen Auftrag „Unterstützung der obersten Landesjugendbehörden und der KJM“ zunehmend „Politikberatung“, ohne das die organisatorisch-rechtliche Grundlage von jugendschutz.net hinreichend bestimmt ist. Diese Unklarheiten führen zu Unsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen."
BlaBla, warum sagt denn in dem Verband nicht mal einer klar und deutlich, dass die Regelung zu JS.NET Käse ist.
frank7799 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-09-2007, 02:47   #11 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von RA Marko Dörre Beitrag anzeigen
Mir liegen mehrere Schreiben von Jugendschutz.net vor. Der Auskunftsanspruch könnte sich aus § 21 Absatz 2 JMStV ergeben:

"Der Abruf oder die Nutzung von Angeboten im Rahmen der Aufsicht, der Ahndung von Verstößen oder der Kontrolle ist unentgeltlich. Anbieter haben dies sicherzustellen. Der Anbieter darf seine Angebote nicht gegen den Abruf oder die Kenntnisnahme durch die zuständige Stelle sperren oder den Abruf oder die Kenntnisnahme erschweren."
Wie sieht das aus wen man keinen eigenen Content hat, wie wohl die meisten und man "nur" Pp´s bewirbt??

Muss man dann dem PP schreiben, man hat Post von js.net bekommen mit der Forderung, sie wollen da nen Zugang haben ??

Bitte gewährt Frau Herr keine Ahnung wer, von js.net, nen kostenlosen Zugang für zb 24Std...

:confused:

Ob die das immer erkennen ob es sich um den zu prüfenden MB um eigenen Content handelt oder nicht, das bezweifle ich sehr, wo es sich doch oft um die gleicen Pp´s handelt, die bemängelt werden...

Gruss
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swiat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-09-2007, 05:17   #12 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Dr_Daniel_Kötz Beitrag anzeigen
Guten Tag,

die Gruppierung "jugendschutz.net" fordert seit Neuestem kostenlose (!) Zugänge zu Pornoseiten an, damit sie diese überprüfen kann.

"Sollten Sie uns...keinen unentgeltlichen Zugang eingerichtethaben....werden wir die KJM...informieren. Diese kann neben einer Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden auch eigene Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes einleiten" (es folgen Ausführungen zu Untersagung und Sperrung und einem Ordnungsgeld.

Ich empfehle jedem, der eine solch' erpresserische Aufforderung erhalten hat, sich umgehend an einen Anwalt oder gleich Staatsanwalt zu wenden.

Gruß,

Dr. Daniel Kötz
halt

die müssen sich erstmal ausweisen, dass sie volljährig sind. ausweiskopie etc. vorher geht gar nichts. da könnte ja jeder hammel angelatscht kommen und am ende bin ich der doofe weil ich zugänge an minderjährige herausgebe ohne geprüft zu haben.
cookiex ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-09-2007, 08:04   #13 (Permalink)
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Fehlt nur noch, daß ARD & ZDF kommen...

Die setzen "geschlossene Benutzergruppen" ja gleich Pay-TV, der Wurzel alles Bösen.

Allerdings leben die ja auch von Rundfunkzwangsgebühren. Wenn ich davon was abbekomme..
Charlie Reißer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-09-2007, 09:07   #14 (Permalink)
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Zitat:
halt

die müssen sich erstmal ausweisen, dass sie volljährig sind. ausweiskopie etc. vorher geht gar nichts. da könnte ja jeder hammel angelatscht kommen und am ende bin ich der doofe weil ich zugänge an minderjährige herausgebe ohne geprüft zu haben.
*lol*

selbst wenn die altersmässig alt genug wären, könnte ich es nicht verantworten denen zugang zu meinen webseiten zu gewähren, da ihre zurück gebliebene geistige entwicklung einen zugang unmöglich macht!

Zum Thema:
Ist das nicht faktisch eine Hausdurchsuchung welche die da machen wollen? Hat nicht jeder auf seiner website hausrecht?
Ich denke ohne richterlichen beschluss sollte da doch nichts gehen.
Muss nicht erst ein begründeter verdacht eines verbrechens vorliegen?

Sorry wenn ich das sage aber in D haben einige leute ein ganz grosses rad ab! Zu erst wird geklagt und abgemahnt, dem teufel die ohren ab, und wenn sie nicht mehr auf die seiten drauf kommen, wie millionen anderer auch nicht, dann wollen sie gratis zugang haben?

ich denke wenn man nicht mehr auf die seite drauf kommt ohne kontrollen, sind die pflichten gegenüber js.net erfüllt.


mfg
shooter10 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-09-2007, 09:09   #15 (Permalink)
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Beiträge: 470
An die Juristenkollegen: Man hat sich keinerlei Mühe gemacht, den angeblichen Anspruch juristisch zu begründen, sondern nur gedroht, daß man die Sache ggf. weitergeben werde. Das sind Polizeistaatsmethoden.

In der Tat ist vollkommen unklar, was genau js.net genau ist - nur, daß der Bürger diese Gruppierung bezahlt, das ist klar.

js.net hat sich in der Vergangenheit im übrigen auch schwere wettbewerbsrechtliche Verstöße geleistet, ohne daß klar wäre, wen genau man in Anspruch nehmen muß. Mangels Definition dürften das Schindler und seine Gehilfen persönlich sein?

Gruß,
Daniel Kötz
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Kanzlei Kötz, Rechtsanwälte in Düsseldorf
Dr_Daniel_Kötz ist offline   Mit Zitat antworten
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