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Dieses ist die Diskussion zum Thema Vielfachabmahnung Schreer - ggf. melden auf dem Tägliches Blah Forum, in der Kategorie offener Bereich; Ah, Grafi, ja der hat wohl gelitten... ... lieber netter Mensch, "bissel" Chaotisch und das mit der Unordnung stimmt - ...
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#16 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jun 2002
Beiträge: 487
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Ah, Grafi, ja der hat wohl gelitten...
... lieber netter Mensch, "bissel" Chaotisch und das mit der Unordnung stimmt - der Schreibtisch ist/war ca 40-50cm hoch komplett mit Akten äh bedeckt ist das richtige Wort... Hab mir immer gewünscht, das er, sollte er "besiegt" werden es nicht aus eigener Dummheit und Dusseligkeit passiert, sondern von einem ebenbürtigen Gegner - aber... |
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#17 (Permalink) |
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Jugendschützer
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Mainz am Rhein
Beiträge: 2.000
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Bei mir hat sich auch ein Betroffener gemeldet. Dann wollen wir mal die Power bündeln und juristische Ohrfeigen verteilen
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RESISTO IT GmbH ueber18.de - Sicheres Face2Face-AVS nach BGH-Urteil Kontostand "Hilfe für die Branche": ca. - 1,6 Millionen Euro |
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#20 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Bärlin :-)
Beiträge: 30
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Hallo allerseits
![]() mit ist ein Fall bekannt, den ich heute in Kopie als ehemalige Betreuerin für gewerbliche Frauen übermittelt bekommen habe. Es geht dabei um das Impressum, der Trugschluss des Ganzen in dem mir vorliegenden Fall ist nur der, daß das Impressum seit Ewigkeiten korrekt auf der Seite war, man hätte nach Betreten der Seite nur das Menü auf der Seite nach unten scrollen müßen, also mit dem 2. Klick leicht erreichbar... Im Anhang war lediglich ein denic Ausdruck und die Kontakseite, die für die User zur Kontaktaufnahme gedacht ist, nicht aber das Impressum, welches an vielen Stellen der Homepage aufrufbar ist. Bei der Betroffenen Seite geht es nicht um Domina, allerdings bietet die gute Dame anscheinend alles an, was man anbieten kann, um einen Wettbewerbsverlust" zu generieren. Gefordert werden Kosten in Höhe von rund 800,- Euro, bei einem angeblichen Streitwert von 10.000 Euro und ein Schadensersatz von 2.500,- Euro. Der Blödsinn ist binnen 4 tagen zu unterzeichnen und per Telefax zurück zu senden, um eine Klage zu vermeiden. Mein Ratschlag war schon mal der - das Pamphlet kam als Kopie, nicht als Original, "per Einschreiben" zwar beschriftet, von Hand durchgestrichen als normaler Brief - sowas kommt bei mir persönlich grundsätzlich nie an. Wenn einer der Herren Rechtsanwälte einen Blick darauf werfen möchte, kann ich das gerne einscannen und per eMail zusenden. Wenn sich mit einem Gegenschlag Geld verdienen läßt nur zu, ich habe die Erlaubnis das sofort zu vermitteln ![]() Aus Gründen der Diskretion allerdings, würde ich die mir vertraulich überlassenen Unterlagen nur über eine Kanzleiseite zusenden, ich bitte um Verständnis. Baba Nina Nachtrag: Das ist übrigens über google zu finden, die "Internetpräsenz" einer Dame aus dem SM Gewerbe mit 24 jähriger Berufserfahrung: http://www.onlinedirect24.de/2fad9d5...=1213901535946 Ich denke, damit ist alles klar :-)) Geändert von Ninas-Sexworld (19-06-2008 um 19:54 Uhr). |
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#21 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jun 2002
Beiträge: 487
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wer oder was ist "Arthur Schifferer"?
onlinedirect24.de ist jetzt aber NICHT die domain mit der abgemahnt wird - wenn ja brauch ich nen willigen Anwalt und die Nummer vom Ornungs/Gewerbeamt von Augsburg und die Nummer der zuständigen IHK.... : D ![]() |
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#22 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Bärlin :-)
Beiträge: 30
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Die dort angegebene Person ist zumindest die Klägerin, welche behauptet einen "Mindestschaden" von 2.500,- Euro zu haben, bzw. auf Grund dessen der Streitwert auf 10.000,- Euro festgesetzt ist.
Entschuldigung, wenn ich diese Internetdarstellung wirklich gut bewerbe, komme ich eventuell am Tag auf 50,- Cent Spenden aus Mitleid. Daher vielleicht mal eine allgemeine Frage: Wonach richtet sich die Schadenshöhe? Muß diese nachgewiesen werden, oder ist die einfache Behauptung ausreichend? Weiterhin, was hat ein angeblich fehlendes oder inkorrektes Impressum mit einer Verletzung des Wettbewerbs zutun? Baba Nina |
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#23 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jan 2002
Ort: NRW
Beiträge: 470
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Der Schaden ist pure Abzocke, denn es gibt keinen Schaden! Auch eine Art Schmerzensgeld ist im Wettbewerbsrecht eher nicht vorgesehen.
Das mit den nicht ankommenden Briefen ist allerdings kaum ein guter Ratschlag, Nina, weil im Wettbewerbsrecht gilt, daß es allein auf die ABSENDUNG des Schreibens (der Abmahnung) ankommt. Da ein Anwalt ein Postausgangsbuch führt, kann er das stets nachweisen. Wer sich also darauf beruft, er habe ein Schreiben "nie bekommen", hat Pech, denn der Einwand zieht nicht. In Kürze wird es eine weitere Gerichtsverhandlung geben. Ich werde dann berichten.
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Kanzlei Kötz, Rechtsanwälte in Düsseldorf |
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#24 (Permalink) | |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jun 2002
Beiträge: 487
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Zitat:
Ein Fehlerhaftes/Unvollständiges im Impressum wäre z.b. der Jugendschutzbeauftragte, denn der kostest mitunter Geld und wer das nicht ausgibt, nicht angibt einen zu haben hat halt einen Vorteil dem gegenüber der sich einen JSB "leistet". Fehlende email/Telno hat zum Vorteil das keiner anruft etc pipapo.... |
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#28 (Permalink) |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jun 2002
Beiträge: 487
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Anwälte lügen nicht!
Ebenso stempeln Notare auch nicht "schwarz"! Das Postausgangsbuch eines RA beweist das der RA die Post mit dem Inhalt der an den Empfänger gerichtet ist nach bestem Wissen und Gewissen verschickt hat, so das sie auch mit Bestimmtheit ankommt. Eigentlich bei Normalsterblichen sagt so ein Postausgangsbuch nur aus das da was drinsteht. Ein Einschreiben sagt nur aus das ein Umschlag mit "Einschreiben" verschickt wurde - nichts über den Inhalt. DEV... |
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#30 (Permalink) | |
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Registrierter Benutzer
Registriert seit: Oct 2001
Beiträge: 1.410
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Zitat:
Ich weiß ja nicht, aus welchem Anlaß Du mit ihm zu tun hattest, das klingt nach einem Versuch, ihn als Anwalt zu nehmen oder Neugier... Aber ich wüßte viele Adjektive, die man ihm zuschreiben kann, "lieber netter Mensch" gehört aber definitiv nicht dazu! :-( Der Mann ist ein Psychopath, der seine selbst ernannten Gegner bis in die Psychatrie gemobbt hat. Leute, die es überhaupt nicht auf ihn abgesehen hatten. Aber er fühlt sich ja ständig verfolgt. Schreibt dann 10 Faxe am Tag, treibt alle in den Wahnsinn. Und hatte auch noch so eine schwule Hilfstruppe um Ao- und Dialerabzocker um sich. Der Mann hat sich teils auch mit AWMs angelegt, bzw. seine schwule Hilfstruppe. ("Schwul" ist hie rübrigens nicht als Schimpfwort gemeint, würde ich mir nie erlauben). Und nunja, ebenbürtiger Gegner - mit der taz hat er sich mit einem überlegenen Gegner angelegt. Deren Anwalt hat was drauf, im Gegensatz zu Gravenreuth, der mit Verlaub ein grottenschlechter Anwalt ist, der nur Krankenschwestern, 16jährigen Milchbubis ("Tanja-Briefe") und anderen kleinen Leuten eins fett reinzuwürgen kann und generell Leute nervt, die gar nix mit ihm zu tun haben wollen. Als Nervensäge und Angreifer berühmt, als Verteidiger völlig unfähig. Dafür hat er den Ruf der Anwälte so nachhaltig lädiert, daß ich nicht verstehe, warum ihn die Anwaltskammer nicht endlich rauswirft. Es mag Gefährlichere geben, aber nur wenig Krankere. |
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