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Dildoparty - neue Abmahnwelle

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Alt 04-01-2010, 10:22   #1 (Permalink)
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Dildoparty - neue Abmahnwelle

Guten Tag und allen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr!

Am 30. Dezember 2009 hat ein Mandant eine Abmahnung der Kanzlei Hübsch & Weil, Köln, erhalten. Ein Herr Thomas Warnke mahnt ab mit einer Gemeinschaftsmarke

Dildoparty

die am 15. DEZEMBER 2009 eingetragen wurde. Es dürfte sich um eine Massenabmahnung handeln; Hinweise weiterer Betroffener nehme ich gern entgegen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Daniel Kötz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Fax: (+49) 211 6101582
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Alt 04-01-2010, 11:33   #2 (Permalink)
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Mit was man in D alles Geld machen kann.
Wie wäre es den Begriff "Tupperparty" oder "Jeansparty" zu schützen, damit kann man doch sicher auch ne Menge scheffeln.
Echt krank das System, solche Begriffe haben in einem Marken/Patentschutz nichts verloren.
Gibt es da auch noch extra geschützte Dildoformen?
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BEER
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camgefluester ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-01-2010, 12:39   #3 (Permalink)
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...als Geschmacksmuster geschützte Dildos gibt es tatsächlich, warum auch nicht.
Tupperparty ist sicherlich geschützt, weil "Tupper" eine eingetragene Marke ist; bei Jeansparty geht das nicht, weil Jeans eben eine Bezeichnung für Jeans ist. So sehe ich das auch für Dildos.
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Alt 04-01-2010, 15:06   #4 (Permalink)
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Ah, ok das kann ich soweit auch noch nachvollziehen. Renault-tuning.de ging ja auch nicht, auch das kann ich soweit noch nachvollziehen.

Das mit den Geschmacksmustern eigentlich nicht wirklich, es sei denn sie kleben auch an anderem Plastik als Marke halt.
Erdbeergeschmack kann man ja folglich dann auch schützen.

Interessant, wo kann man den geschützten Erdbeerdildo bewerben?
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Alt 09-01-2010, 18:07   #5 (Permalink)
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Inzwischen ist ein Löschungsverfahren gegen die Marke anhängig. Es dürfte nicht allzu lange dauern, das Amt davon zu überzeugen, daß die Marke offensichtlich rechtswidrig eingetragen wurde.
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Alt 11-01-2010, 21:58   #6 (Permalink)
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Markeneintragung

Bei Recherche nach der Gemeinschaftsmarke wurde der Begriff:

Dildoparty

nicht gefunden und eine zuvor Angemeldeter Markenname gleichen Wortlauts (Dildoparty) wurde aufgrund

Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)

zurückgewiesen , wonach ich hiervon ausgehe das sich hier die Eintragung ebenfalls nicht möglich sein dürfte oder gelöscht wird
nettersebo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13-01-2010, 15:48   #7 (Permalink)
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...das betrifft die deutsche Marke, gerade nicht die Gemeinschaftsmarke.
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