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Dildoparty - neue Abmahnwelle

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Alt 04-01-2010, 10:22   #1 (Permalink)
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Dildoparty - neue Abmahnwelle

Guten Tag und allen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr!

Am 30. Dezember 2009 hat ein Mandant eine Abmahnung der Kanzlei Hübsch & Weil, Köln, erhalten. Ein Herr Thomas Warnke mahnt ab mit einer Gemeinschaftsmarke

Dildoparty

die am 15. DEZEMBER 2009 eingetragen wurde. Es dürfte sich um eine Massenabmahnung handeln; Hinweise weiterer Betroffener nehme ich gern entgegen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Daniel Kötz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
__________
Kanzlei Kötz
Blumenstraße 7
40212 Düsseldorf
Fon: (+49) 211 6101570
Fax: (+49) 211 6101582
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Alt 04-01-2010, 11:33   #2 (Permalink)
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Mit was man in D alles Geld machen kann.
Wie wäre es den Begriff "Tupperparty" oder "Jeansparty" zu schützen, damit kann man doch sicher auch ne Menge scheffeln.
Echt krank das System, solche Begriffe haben in einem Marken/Patentschutz nichts verloren.
Gibt es da auch noch extra geschützte Dildoformen?
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BEER
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Alt 04-01-2010, 12:39   #3 (Permalink)
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...als Geschmacksmuster geschützte Dildos gibt es tatsächlich, warum auch nicht.
Tupperparty ist sicherlich geschützt, weil "Tupper" eine eingetragene Marke ist; bei Jeansparty geht das nicht, weil Jeans eben eine Bezeichnung für Jeans ist. So sehe ich das auch für Dildos.
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Alt 04-01-2010, 15:06   #4 (Permalink)
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Ah, ok das kann ich soweit auch noch nachvollziehen. Renault-tuning.de ging ja auch nicht, auch das kann ich soweit noch nachvollziehen.

Das mit den Geschmacksmustern eigentlich nicht wirklich, es sei denn sie kleben auch an anderem Plastik als Marke halt.
Erdbeergeschmack kann man ja folglich dann auch schützen.

Interessant, wo kann man den geschützten Erdbeerdildo bewerben?
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Alt 09-01-2010, 18:07   #5 (Permalink)
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Inzwischen ist ein Löschungsverfahren gegen die Marke anhängig. Es dürfte nicht allzu lange dauern, das Amt davon zu überzeugen, daß die Marke offensichtlich rechtswidrig eingetragen wurde.
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Alt 11-01-2010, 21:58   #6 (Permalink)
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Markeneintragung

Bei Recherche nach der Gemeinschaftsmarke wurde der Begriff:

Dildoparty

nicht gefunden und eine zuvor Angemeldeter Markenname gleichen Wortlauts (Dildoparty) wurde aufgrund

Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)

zurückgewiesen , wonach ich hiervon ausgehe das sich hier die Eintragung ebenfalls nicht möglich sein dürfte oder gelöscht wird
nettersebo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13-01-2010, 15:48   #7 (Permalink)
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...das betrifft die deutsche Marke, gerade nicht die Gemeinschaftsmarke.
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Alt 09-09-2010, 20:55   #8 (Permalink)
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Abmahnebbe

Hallo allerseits,

hat jemand von diesem Herrn Warnke eigentlich noch einmal etwas gehört?

Er war ja damals fuchsteufelswild - erst die fehlgeschlagenen Abmahnungen, dann Kammermitteilungen, weitere Abmahnungen, Strafanzeigen - alles das hat seiner "Marke" nichts genützt...

Gruß,
Daniel Kötz
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Alt 25-01-2011, 13:27   #9 (Permalink)
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Endlich: Dildoparty darf benutzt werden!

Tolle Nachricht für alle von Warnke Abgemahnten: Bereits am 15. Juli 2010 hat das LG Hamburg einer negativen Feststellungsklage stattgegeben. Die "Marke" Dildoparty darf - natürlich - weiter beschreibend - etwa für Dildopartys - benutzt werden. Die große Peinlichkeit hat damit - endlich - zum Nachteil Warnkes einen vorläufigen Abschluß gefunden.

Das Urteil ist hier zu finden:
http://www.markenmagazin.de/lg-hambu...10-315-o-7010/

Jeder Abgemahnte, der anwaltlichen Beistand genommen und bezahlt hatte, kann prüfen lassen, ob die eigenen Kosten nicht erstattungsfähig sind - mit diesem Urteil stehen die Chancen gut. Wie sein Anwalt - ein Herr Weil aus Köln - ihm das verklickern will, darüber kann nur spekuliert werden...
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